Wie erstelle ich ein Impressum?

Einleitung

Welche Inhalte in einem Impressum sind optional, und welche sind Pflichtangaben? Die Erstellung eines Impressums kann oft verwirrend und undurchsichtig sein, weswegen wir einen Guide zusammengestellt haben, welcher alle wichtigen Informationen detailliert auflistet und mit Beispielen verdeutlicht.

Was ist ein Impressum?

Das Impressum ist ein rechtlicher “Aushang” einer Webseite und der dahinter stehenden Firma. Dieses befindet sich normalerweise ganz unten im Footer. Es umfasst unter anderem Angaben zu Name, Adresse, Rechtsform und Kontaktmöglichkeiten der für die Seite zuständigen Firma oder Person.

Durch diese Angaben können Seitenbesucher prüfen, wer für die Inhalte der Seite verantwortlich ist, und welche Optionen zur schnellen Kontaktaufnahme verfügbar sind. Oft wird das Impressum auch verwendet, um die Seriösität einer Firma zu bestimmen.

Impressumspflicht: Wer braucht ein Impressum?

Ein Impressum ist laut TMG §5 von jedem “geschäftsmäßigen Online-Dienst” verpflichtend zu führen. Hierzu zählen unter Anderem Blogs, Onlineshops und Unternehmensseiten.

Allgemein kann man sagen, dass jede Person, die unternehmerisch oder freiberuflich/ selbstständig tätig ist und eine Webseite besitzt, ein Impressum haben muss. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob die Webseite Geld generiert oder nicht - nur Seiten, die strikt der privaten Nutzung dienen, sind von der Impressumspflicht ausgenommen.

Wie erstelle ich ein Impressum?

Pflichtangaben: Welche Informationen müssen angegeben werden?

Für ein rechtskonformes Impressum sind einige Pflichtangaben wie z. B. die E-Mail zur schnellen Kontaktaufnahme nötig. Diese Pflichtangaben variieren abhängig vom Unternehmen/ Beruf und der Rechtsform. Somit gelten unterschiedliche Vorschriften für juristische und natürliche Personen.

Angaben für jeden Webseitenbetreiber

Inhaber / Betreiber / Verantwortlicher
  • Vollständiger Vor- und Nachname
  • (Geschäftliche) Anschrift
  • Ein Postfach reicht als Adressenangabe nicht aus, laut Gesetz muss eine “ladungsfähige Adresse” angegeben werden.
Kontaktdaten
  • E-Mail Adresse
  • Durch die angegebenen E-Mail muss ein direkter Kontakt mit einem Mitarbeiter möglich sein, automatisierte Antworten sind nicht ausreichend
  • (Telefon-Nummer)
  • Die Telefonnummer ist optional, wenn stattdessen ein Kontaktformular geboten wird, wobei Anfragen innerhalb von einer Stunde beantwortet werden müssen. Eine Telefonnummer trägt jedoch oft dazu bei, dass ein vertrauenswürdiger und transparenter Eindruck bei Besuchern entsteht.

Pflichtangaben für Unternehmen

Für Betreiber von Unternehme sind noch zusätzliche Informationen Pflicht.
  • Rechtsform des Unternehmens (z.B. GmbH, AG, OHG, GbR,…)
  • Vor- und Nachname einer Vertretungsberechtigten Person
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Registereintrag (z.B. Handelsregister) und Ort des Registers
  • Der Eintrag in das Handelsregister ist für AG, UG, GmbH, KG und OHG erforderlich. Einzelunternehmen wie u. a. GbR, Freiberufler und Kleinunternehmer sind anfangs meistens nicht verpflichtet sich in das Handelsregister einzutragen.
  • Für Vereine (e.V.) ist eine Eintragung in das Vereinsregister, für Genossenschaften (e.G.) eine Eintragung in das Genossenschaftsregister, nötig.
  • Optional: Steuernummer
Spezielle berufsspezifische Pflichtangaben
  • Angaben zu Dienstleistung (z.B. Steuerberater, Anwälte)
  • Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde mit Verlinkung
  • Berufsrechtliche Regelungen

Wo verlinke ich das Impressum auf der Webseite?

Laut dem Gesetz sind drei Aspekte bei der Platzierung des Impressums relevant: leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar. Um diesen Vorschriften gerecht zu werden, bietet sich der Footer, die Navigation am Ende der Seite, am besten an. Dadurch ist das Impressum auf jeder Unterseite verfügbar und kann durch eindeutige Link-Benennung erkenntlich gemacht werden.

Sind Impressumgeneratoren & Vorlagen sinnvoll?

Wenn es um die Erstellung des Impressums geht, greifen viele Leute oft zu Vorlagen oder Impressumsgeneratoren.

Durch Impressumsgeneratoren, wie von eRecht24, kann schnell und einfach durch Angabe der persönlichen Informationen ein Impressum erstellt werden. Da diese Generatoren jedoch selten den vollen Umfang der eigenen Tätigkeit erfassen können, ist hier keine vollständige Rechtssicherheit geboten. Für die meistens Unterfangen sind sie aber ausreichend.

Vorlagen bieten eine einfache Möglichkeit, die angegebenen Informationen durch die eigenen zu ersetzen und damit in nur wenigen Minuten startklar zu sein. Ähnlich wie bei Impressumsgeneratoren bieten besagte Vorlagen auch nur eine allgemeinere Form, und sind somit meistens ausreichend. Eine Garantie der Rechtssicherheit kann jedoch nicht geboten werden, da individuelle Aspekte nicht berücksichtigt werden könne.

Beispiel: Wie könnte ein Impressum aussehen?

Vorlage: Impressum einer GmbH /UG

Impressumsvorlage für eine GmbH oder UG

Vorlage: Impressum eines Einzelunternehmers

Impressumsvorlage für einen Einzelunternehmer

Vorlage: Impressum einer GbR

Impressumsvorlage für eine Gbr
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